Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens insbesondere des An- und Verkaufs sowie der Entwicklung und Vermarktung von Immobilien einschließlich einer Bebauung und Sanierung sowie die Vermittlung von Bauleistungen und Bauaufträgen einschließlich der erlaubnisfreien Ausführung von Bauarbeiten.