Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen für eigene Rechnung und nicht für Dritte, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an der Weave Media LE GmbH & Co.KG. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.