Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes, von eigenen Kapitalvermögen und die Akquisition und Beteiligung an und Verwaltung von anderen Unternehmen, Grundbesitz und die Durchführung anderer Investments, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.