Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie deren Verwaltung im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen.