Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Nutzung von erneuerbaren Energien, insbesondere unter Einsatz einer ORC- sowie sämtlich damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige, der Handel mit pflanzlichem Altspeiseöl und Altspeisefett nur für technische Zwecke.