Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Wertpapieren, Vermögenswerten und Währungen zur Verwaltung eigenen Vermögens, nicht als Dienstleistung für Dritte, außerdem Handel mit Waren, Lizenzen und Informationen aller Art, Softwareentwicklung, Beratung und Schulung zu Themen aller Art, Betrieb von Internetportalen.