Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Fahrzeugen, Fahrzeugüberführungen, die Durchführung von Kfz- Reparaturen, das Verwalten, das Planen und das Kontrollieren von Fahrzeugflotten und einzelnen Fahrzeugen (Flottenmanagement), der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, die Aufbereitung und Reinigung von Fahrzeugflotten und einzelnen Fahrzeugen, Facility Management an gewerblichen und privaten Objekten, Gebäudereinigung.