Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung und Schulung von Unternehmen, Mitarbeitern und insbesondere Führungskräften; auch Erstellung von Arbeitsrichtlinien und Abläufen in Form von Beratung, insbesondere Unternehmensberatung, auch im Auftrag und Namen Dritter; sämtliche genannten Tätigkeiten insbesondere auch zur Unterstützung der Einhaltung von Compliance-Vorschriften, zur Einhaltung der Bestimmungen zur Geldwäsche als auch zum Aufspüren von Wirtschaftskriminalität aller Art sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Maßnahmen zum Zwecke der Gewinnerzielung und die Verwaltung von Beteiligungen.