Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Alten- und Wohnheimen aller Art sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich des Pflege- und Gesundheitswesens sowie Immobilien, einschließlich der Erbringung von Managementleistungen an Beteiligungsunternehmen und aller sonstiger damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz, sind grundsätzlich ausgenommen.