Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb des Restaurants Marjellchen, der Einkauf und die Herstellung von Speisen und der Einkauf von Getränken und deren Verkauf im Restaurant und Außerhaus sowie aller Handlungen die sich aus dem Betrieb des Restaurants ergeben; jedoch erst nach Eintragung im Handelsregister und Erteilung der Gaststättenerlaubnis sowie die Entwicklung, Einrichtung und Vorbereitung von gastronomischen Einrichtungen, deren Inbetriebnahme jedoch erst nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister und Erteilung der Gaststättenerlaubnis erfolgen darf. Ferner soll das Unternehmen Events und Veranstalltungen für Dritte und im eigenen Namen mit Musik und Gastronomie vorbereiten und durchführen, jedoch erst nach Eintragung im Handelsregister und Erteilung der Gaststättenerlaubnis.