Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Beteiligung auch als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen jeder Art, soweit gesetzlich zulässig; die Erbringung von genehmigungsfreien Geschäftsbesorgungsleistungen einschließlich der Erledigung von Büro- und anderen Verwaltungsarbeiten; die Vermietung und Verpachtung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sowie der Betrieb einer Schank- und Speisegastronomie, einschließlich damit im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.