Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Umschlag, die Spedition und die Lagerung von fossilen Energieträgern, insbesondere von Öl und den aufbereiteten Folgeprodukten, die Vermietung von Lagerstätten für die Lagerung von fossilen Energieträgern sowie die Vermittlung von Transporten mit Verkehrsmitteln aller Art, jeweils sofern dies erlaubnisfrei möglich ist.