Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb bzw. das Halten von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Organisation und Vermittlung von Seminaren im Bereich Finanzen für Verbraucher und Unternehmen und außerdem der Erwerb und die Vermietung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ohne Erlaubnis für die Gesellschaft i.S.d. § 34 C GewO, weiterhin die Vermittlung von Anlagegeschäften im Edelmetallhandel.