Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Kommanditgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Ge-schäftsführung und Vertretung bei diesen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die ihr notwendig und sinnvoll erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere nicht nach dem KWG, dem KAGB und/oder nach der GewO.