Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Übernahme der Geschäftsführung für solche Unternehmen und die Erbringung von Beratungsleistungen auf betriebswirtschaftlichem Gebiet. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.