Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Beherbergungsgewerbe, insbesondere die Einrichtung und Unterhaltung von Heimen für Kinder, Wohnungslose und Asylbewerber/anerkannte Asylbewerber, von Kinderhäusern, von Frauenhäusern für Frauen mit und ohne Kinder, von Studentenwohnheimen, von Hotels, Hostels, Aparthotels, von zu vermietenden Apartments von Krankenhäusern und Psychiatriekliniken.