Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Unternehmensberatungs- und Ingenieursdienstleistungen sowie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für insbesondere die Textilbranche, die Verwaltung von eigenem Vermögen, das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, der Handel (ggf. Im- und Export)
von Waren verschiedener Art, insbesondere Textilien (erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen).