Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Telekommunikation und Zubehör, die Erbringung von Telefon- und Internetdiensten, die Vermittlung von Telekommunikationsdiensten, Handel mit Restposten jeglicher Art und Anmietung und Vermietung von Objekten sowie der Betrieb von Gaststätten einschließlich Außer-Haus-Verkauf und Lieferservice sowie Franchising im Gastronomiebereich.