Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie Unternehmensberatung und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen, soweit keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.