Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung und die Verwertung von Immobilien, einschließlich der Tätigkeiten als Bauträger und Maklertätigkeiten, jeweils im Sinne des § 34c GewO, jedoch jeweils vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen; die Vermietung von Kraftfahrzeugen jeder Art und die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang; Uhrenkauf und -verkauf; der Kauf, das Halten und Verwalten sowie der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, insb. Aktien und Geschäftsanteilen an anderen Unternehmen, unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG; und jeweils alle damit zusammenhängenden Geschäfte.