Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und Verwalten sowie der Veräußerung von Eigen- und Fremdkapitalanlagen aller Art, insbesondere die Initiierung und Strukturierung von Beteiligungsgesellschaften zur Beteiligung eines oder mehrerer Investoren an Investitionen in ein oder mehrere Zielunternehmen, soweit hierfür keine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist.