Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Unternehmen übernimmt die Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz. Der Ankauf und die Veräußerung bebauter und unbebauter Grundstücke und sonstiger Eigentumsrechte an Grundstücken und Gebäuden, deren Teilung sowie Herrichtung und Sanierung der Gebäude durch Subunternehmer.