Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten und Speisewirtschaften aller Art, der Groß- und Einzelhandel mit japanischen Lebensmitteln und alkoholischen Getränken und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Beratung von Investoren bei der Immobilienbeschaffung und Geschäftseröffnung und die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen.