Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Programmierung, der Betrieb und die Vermarktung von digitalen mobilen Applikationen, lnternetportalen, Internetplattformen und Internetseiten, sowie der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen über das Internet im Bereich Konsumgüter und Güter des alltäglichen Bedarfes, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten oder Produkten, die einer Genehmigung oder Zulassung bedürfen, sowie die damit verbundenen Marketingdienstleistungen und die Verwaltung der Lieferlogistik.