Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import, Export und Handel von Produkten aller Art sowie der Handel mit allen Arten, insbesondere Taschen, Metall und elektrischen Produkten und die Beratung von Unternehmen in technischen, Marketing- und Management-Fragen sowie Import- und Exportangelegenheiten.