Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie der Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln und medizinischen Produkten und Vermittlung von Geschäften in Bezug auf dieser Art von Ware. Ausgenommen sind solche Handlungen oder Geschäfte, die als Unternehmensgegenstand einer staatlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen.