Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Spielhallen mit Automaten (d.h. Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit und Unterhaltungsgeräten) und Billardtischen u.ä.; das Aufstellen von Spielautomaten in Gaststätten und Spielstätten/-hallen; die Vermietung, Verpachtung und der An- und Verkauf von Immobilien, Gaststätten und Spielstätten/-hallen sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.