Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Unternehmensgegenstand besteht darin, kreative Dienstleistungen anzubieten, einschließlich des Aufbaus einer Markenstrategie, der Schaffung einer Markenidentität, der Verwaltung der Marke, der Bereitstellung eines Markenerlebnisses und der Bereitstellung von Marketing- und Kommunikationsdiensten.