Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Entwicklung und nicht genehmigungspflichtige Beratung, Vermarktung und Vertrieb von eigener und Fremdsoftware, Servern, Applikationen und Webseiten, insbesondere im Gebiet der Server-to-server-Kommunikation, Computer Vision, Künstlichen Intelligenz, der allgemeinen Mustererkennung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.