Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die deutschlandweite Organisation und Durchführung der Herstellung, des Anbaus, der Verarbeitung, des Handels und Vertriebs und der Forschung und Entwicklung von Hanf, Hanferzeugnissen und Hanfpflanzenteilen sowie der Beratung zu diesen und verwandten Tätigkeiten, letzteres unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.