Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen für Dritte bei Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Grundstücken und Geschäftsanteilen von Unternehmen im In- und Ausland sowie alle Dienstleistungen für die Akquise und Planung von Grundstückskäufen. Verwaltung eigenen Vermögens.