Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Gestaltung, Programmierung und Vermarktung sowie Betrieb von lT-basierten Anwendungen, ferner die Ideenfindung und Beratung zu sowie die Umsetzung von klassischen oder zielgruppenorientierten Dienstleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.