Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die direkte oder indirekte Verwaltung und das Halten eigener Vermögenswerte der Technologiebranche, insbesondere Gründung neuer Unternehmen und/oder der Erwerb bzw. Beteiligung an existierenden Unternehmen auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.