Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Trockenbauarbeiten aller Art, Estrichverlegearbeiten, Tapezierarbeiten, Spachtelarbeiten, Kabelverlegearbeiten ohne Anschluss, Abrissarbeiten, Rohrleitungsverlegearbeiten, der Hausmeisterservice sowie die Generalübernahme von Bauvorhaben unter Ausschluss sämtlicher genehmigungspflichtiger Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.