Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen, die Vermittlung von Bausparverträgen und Finanzdienstleistungsprodukten, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, die Vermittlung von Darlehensverträgen, auch von lmmobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 BGB bzw. entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB, die Beratung und Handel mit Edelmetallen, das Coaching, der Verkauf von Software, der Büroservice sowie alle Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck dienen.