Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Internet-Technologien für die Sofortbuchung von Anbietern von Unterhaltungsdiensten; vertritt und verwaltet Unterhaltungskünstler; beschäftigt sich mit der Vermittlung, der Produktion, der Vermarktung, dem Vertrieb und dem Verkauf von Eintrittskarten für Konzerte, Theater-, Kunst-, Sport- und andere Unterhaltungsveranstaltungen; plant und führt Veranstaltungen aller Art durch; besitzt und betreibt Veranstaltungsorte; produziert und vertreibt Merchandising-Artikel und führt On- und Offline-Marketingaktivitäten durch.