Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung in Vermögensangelegenheiten, die Beratung und Betreuung von Bauherren, der Vertrieb von Immobilien, die Vermittlung von Anteilen an Anlagegesellschaften, die Konzeption und die Vermittlung steuerbegünstigter Kapitalanlagen, die Wirtschafts- und Finanzberatung,
insbesondere die Beratung von Kapitalanlegern bei der Verwaltung ihres Vermögens, die Vermittlung von Investitionen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Führung der Geschäfte einer anderen Gesellschaft mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand.