Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Software-Entwicklung, der Betrieb von Internet-Plattformen, die Planung, Umsetzung und der Betrieb von Schnittstellen zwischen IT-Systemen, die Schulung und der Versand von Lehrmaterial, die Verlagstätigkeit.