Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Lebensmitteln, sowie sämtliche Dienstleistungen (Services) für Nahrungsmittel (Food); der Export und Import, insbesondere von Lebensmitteln; der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Geschäftsführung für andere Unternehmen im Fall der Übernahme einer Beteiligung, ausgenommen Bank- und Börsengeschäfte.