Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung, Im- und Export sowie Vertrieb von Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen im Gesundheitswesen; Erwerb von Gesellschaftsanteilen und Eingehung von Joint Ventures im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere im Gesundheitswesen.