Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Das Betreiben eines oder mehrerer gastronomischer Betriebe, Verkauf von Frischfisch und Räucherfisch, Saucen, Antipasti, Salaten sowie Zubereitung von Speisen, Catering- und Eventservice, mobiler Straßenverkauf und Verkauf auf Wochenmärkten, die Akquise, Organisation, Planung und Durchführung aller Arten von Veranstaltungen sowie alle damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.