Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung von Spielstätten, gastronomischen Betrieben, Internet-Cafe mit und ohne Alkoholausschank; Groß- und Einzelhandel sowie Aufstellung und Vermietung von Geldspielautomaten, Unterhaltungsautomaten, Internetterminals und Warenautomaten sowie deren Betrieb und deren Vermietung und Verpachtung nach erteilter Erlaubnis.