Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Verwaltung eigener Vermögenswerte im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die erlaubnisfreie Vermittlung von Geschäftskontakten sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art insbesondere administrativer, finanzieller, kaufmännischer, wirtschaftlicher und technischer Dienstleistungen (auch durch Beiratstätigkeiten) sowie durch Vermietung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.