Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Architektenleistungen im Sinne von § 1 Abs 1. ABKG Berlin, die Verwaltung von eigenem Vermögen, der Erwerb und die Beteiligung an fremden Unternehmen, der Erwerb von Immobilien sowie Fahrzeugen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung, Projektsteuerung und die Tätigkeit als Generalbauunternehmer.