Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Organisation und der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen, Hotels, Events, Messen, Schulungen, Veranstaltungen, Altersheimen und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte. Ferner die Unternehmensberatung sowie Kleintransporte bis zum max. Gesamtgewicht von 3,5 t; der Handel mit genehmigungsfreien Waren unterschiedlicher Art, insbesondere mit Gastronomie- und Hoteleinrichtungen.