Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Detektei und Auskunftei, die Erbringung von Botendiensten, Fahrdiensten und Chauffeurdiensten, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gebäudemanagement und die Tätigkeit als Immobilienmakler. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden ausgeschlossen.