Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Bauarbeiten im weitesten Sinne, Maurer- und Betonarbeiten, Wärmedämmung (WDVS, Wärmedämmverbundsysteme), Fliesenarbeiten und Trockenbau, das Betreiben eines Logistikunternehmens mit allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie der Erwerb, die Projektentwicklung und der Verkauf von Immobilien, ohne dass erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne von § 34c GewO betrieben werden. Der Im- und Export sowie der Handel mit Baumaterialien, Baumaschinen und Fahrzeugen aller Art, das Halten von Unternehmensbeteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Desweiteren die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.