Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" § 52 der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck Förderung von Kunst und Kultur wird insbesondere verwirklicht durch das Anregen von Debatten und Diskursen, durch Veranstaltungen und Publikationen. Dazu zählen Angebote in der ästhetischen Bildung wie Workshops und Kurse, Fachvorträge, Ausstellungen, Kunstprojekte und Symposien. Wir stellen einen Raum und Zeit zur Verfügung in der künstlerische Erfahrungen gemacht werden können und kulturelle Vielfalt gelebt wird. Weiteres Ziel ist die Stärkung und Bewusstwerdung kultureller Identitäten, kulturelle Teilhabe und die einhergehende Toleranzentwicklung durch künstlerische Arbeit.