Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Erziehung und der Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Durchführung von Kursen und Workshops zu digitalem Lernen, u.a. durch Weiterbildung von Lehrkräften und Entscheidungsträgern. Die Bereitstellung von aktuellen Informationen im Bereich digitale Schulbildung und den dazugehörigen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Die Bereitstellung von Möglichkeiten des Austausches zwischen u.a. Lehrkräften, Schüler*innen, Eltern, und Politik (on- und offline). Das aufmerksam Machen der öffentlichen Entscheidungsträger auf Probleme und Lösungen im digitalen Sektor. Unterstützung des Zugangs zu digitalen Lösungsansätzen, insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen, Schüler*innen aus sozial schwachen Milieus und bei vorhandenen Sprachbarrieren.