Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen in Bereich Bewachung gem. § 34a GewO; Event- sowie Brandschutzbewachung, Absperrdienst und Blockertätigkeit beim Filmdrehen u.ä. Veranstaltungen (ohne Erlaubnis gem. § 34a GewO); Export-Import sowie Groß- und Einzelhandelstätigkeit für handelsübliche Waren und Elektronik; Vermittlung von Bau- und Sicherheitsaufträgen (ohne Erlaubnis gem. § 34c GewO); Unternehmensberatung, Konzepterstellung sowie weitere Betreuung jeglicher Art; Bauausführungen bzw. Bauleistungen in meisterfreien Bereichen.